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VergMan ® – Arbeitshilfen Bewertung von Organisation, Qualifikation und Erfah- rung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
vorgestellt von Thomas Ax
Die Bewertung von Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals ist seit der Vergaberechtsreform von 2016 in § 16d EU Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VOB/A ausdrücklich als zulässiges Zuschlagskriterium vorgesehen. Die Beschreibung des Kriteriums deutet eine Nähe zur Prüfung der Eignung der bietenden Unternehmen an. Ein Verstoß gegen das auch nach der Vergaberechtsreform grundsätzlich geltende Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien liegt mit der dargestellten Formulierung des Kriteriums jedoch nicht vor. Das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien untersagt die Festlegung eines Zuschlagskriteriums, das die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals des Bieters im Allgemeinen betrifft. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehenen Projektteams kann dagegen unmittelbar Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben und ist daher ein zulässiges Zuschlagskriterium.
Von den Bietern sind mit Abgabe des Angebots Unterlagen zur Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals vorzulegen.
Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Organigramm des vorgesehenen Projektteams samt Erläuterungsbericht vorzulegen. Der Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter und der […] (Schlüsselpositionen) des Projektteams sind namentlich zu benennen.
In dem Erläuterungsbericht hat der Bieter darzustellen:
– die Zusammensetzung des Projektteams,
– interne Zuständigkeiten und Hierarchien,
– interne Handlungs- und Arbeitsprozesse (inklusive etwaiger Standardisierungen),
– interne Strukturen der Letztentscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit,
– interne Kommunikationsprozesse,
– Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmern/ Fremdfirmen,
– Schnittstellen für den Abstimmungs- und Koordinierungsprozess mit dem Generalplaner,
– Qualitätskontrolle und interne Berichterstattung,
– Rolle im Risikomanagement,
– Dokumentation, Datenschutz und Geheimhaltung,
– Reaktion auf besondere Bausituationen,
– Ersatzkräfte und Reaktionszeiten bei Mitarbeiterausfällen.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bieters nicht für mindestens bis […] gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Nachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z. B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
In einem Qualifikationsprofil hat der Bieter Berufsausbildungsabschlüsse, (weitere) Ausbildungsabschlüsse, Fortbildungen und Zusatzqualifikationen für den Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter und den […] (Schlüsselpositionen) des Projektteams darzustellen. Der Bieter hat zusätzlich Angaben dazu zu machen, inwiefern die Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters ihn in besonderer Weise für die Aufgaben bei der Durchführung dieses Auftrags qualifiziert.
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
In den Unterlagen hat der Bieter die Erfahrung(en) mit Bauleistungen […] der in dem Organigramm benannten drei Schlüsselpositionen (Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter und […]) entsprechend der jeweiligen Funktion im Projekt darzustellen. Der Bieter hat zusätzlich Angaben dazu zu machen, inwiefern die Erfahrung(en) des jeweiligen Mitarbeiters ihn in besonderer Weise für die Aufgaben bei der Durchführung dieses Auftrags qualifiziert. Für den Gesamtprojektleiter und dessen Stellvertreter ist jeweils mindestens eine Referenz über Leistungen […] mit einer BGF von mindestens […] m² und für den […] mindestens eine Referenz über […]-Leistungen vorzulegen.
Die Wertung des Kriteriums erfolgt dann wie folgt:
Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Organisation des vom Bieter bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals eine fachgerechte Erfüllung der Bauleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen und Darstellungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Maßgeblich ist darüber hinaus, inwiefern die Organisation des Projektteams auf die speziellen Herausforderungen dieses Projekts ausgerichtet ist und ob das Team bereits in vorangegangenen Projekten in der angebotenen Zusammensetzung zusammengearbeitet hat.
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine
1 BP: ausreichende
2 BP: befriedigende
3 BP: gute
4 BP: sehr gute
Erfüllung der Bauleistungen erwarten.
Bei Nichterfüllung der zuvor festgelegten Mindestanforderungen erfolgt keine Bewertung, sondern ein Ausschluss des Angebotes nach § 16 EU Nr.2 i. V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr.5 VOB/A bzw. nach § 16 EU Nr. 5 VOB/A.
Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Zur Erfüllung der Mindeststandards müssen der Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter und der […] über einen Hochschulabschluss (Universität/Fachhochschule) der Fachrichtung […] oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Qualifikation des vom Bieter bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals eine fachgerechte Erfüllung der Bauleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen und Darstellungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung. Maßgeblich ist darüber hinaus, inwiefern die jeweilige Qualifikation der Mitglieder des Projektteams für die speziellen Herausforderungen dieses Projekts von Bedeutung ist und genutzt werden soll.
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine
1 BP: ausreichende
2 BP: befriedigende
3 BP: gute
4 BP: sehr gute
Erfüllung der Bauleistungen erwarten.
Bei Nichterfüllung der zuvor festgelegten Mindestanforderungen erfolgt ein Ausschluss des Angebotes.
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Zur Erfüllung der Mindeststandards müssen „ der Gesamtprojektleiter und dessen Stellvertreter jeweils über mindestens […] Jahre Berufserfahrung seit dem Hochschulabschluss und mindestens eine Referenz über Bauleistungen […] mit einer BGF von mindestens […] m² verfügen und „ der […] über […] Jahre Berufserfahrung seit dem Hochschulabschluss und mindestens eine Referenz über […]-Leistungen verfügen.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Erfahrung des vom Bieter bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals eine fachgerechte Erfüllung der Bauleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen und Darstellungen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung. Maßgeblich ist, inwiefern die Erfahrungen der Mitglieder des Projektteams für die speziellen Herausforderungen dieses Projekts von Bedeutung sind und genutzt werden sollen.
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine
1 BP: ausreichende
2 BP: befriedigende
3 BP: gute
4 BP: sehr gute
Erfüllung der Bauleistungen erwarten.
Bei Nichterfüllung der zuvor festgelegten Mindestanforderungen erfolgt ein Ausschluss des Angebotes.