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Wir unterstützen Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung 2024

 

Machen Sie sich fit für die Anforderungen und Aufgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz 2024. Alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands sollen demnach künftig eine Wärmeplanung vorlegen, damit Bürger und die Unternehmen wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal zu rechnen ist.

Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesbauministerium und dem Klimaschutzministerium eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Er sieht vor, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne vorlegen müssen: Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) spätestens bis 1. Januar 2026, die restlichen Kommunen spätestens bis 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen und dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können. 

Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll der Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung geschaffen und die Kommunen in die Lage versetzt werden, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten.

Das Wärmeplanungsgesetz enthält Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im Gesetzesentwurf ist das Ziel festgelegt, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Das Wärmeplanungsgesetz enthält auch die Verpflichtung, Fahrpläne für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze zu erstellen.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz gibt es Änderungen des Baugesetzbuchs, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Bundestag will den Gesetzesentwurf nach der Sommerpause am 29. September beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.