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Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Praxis

 
vorgestellt von Thomas Ax Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird. Sie dient bei in der EU durchgeführten Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis über die Erfüllung der jeweils festgelegten Bedingungen. Auf Grund der EEE entfällt für die Bieter künftig die Verpflichtung, umfangreiche Unterlagen oder verschiedenste Formulare beizubringen, wie sie bisher bei der Auftragsvergabe in der EU in Verwendung waren. WAHL DER UNTERLAGE ZUR EIGENERKLÄRUNG Grundsätzlich kann auch das nachfolgende „Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ zur Prüfung der Bietereignung verwendet und eingereicht werden. Diese Unterlage ist identisch zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Bis auf weiteres obliegt es dem Bieter, ob er die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, beispielsweise gemäß: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html für die Angebotserstellung nutzen möchte oder die nachstehenden Abschnitte dieser Unterlage. Bitte geben Sie an, welche Unterlage von Ihnen genutzt wird: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Beide Unterlagen werden gleichgestellt anerkannt. AUSFÜLLHINWEISE Der Bieter muss alle „grün“ hinterlegten Felder prüfen und entsprechend ausfüllen. Sollte in einer der Abfragen der hierfür vorgesehene Platzbedarf für die geforderten Erläuterungen nicht ausreichend sein, fügen Sie für die Beantwortung bzw. Erläuterung bitte eine entsprechende Anlage („Blanko-Blatt“) bei, jeweils mit dem Hinweis zur Position und Fragestellung. FORMULAR ZUR EINHEITLICHEN EUROPÄISCHEN EIGENERKLÄRUNG Dieses Formular ist nur dann auszufüllen, wenn von Ihnen keine auf andere Weise zur Verfügung gestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet wird! Dieses Formular zu den abgefragten Eignungskriterien bzw. geforderten Eignungsnach weisen gilt auch als abschließende Liste.