Ax Projects GmbH

Lieferbedingungen „CIP“ gem. Incoterms 2020

 

vorgestellt von Thomas Ax

Es gelten grundsätzlich die Lieferbedingungen „CIP“ gem. Incoterms 2020. Darüber hinaus hat die Lieferung „frei Verwendungsstelle“ zu erfolgen. Die Pflichten und Kosten des Auftragnehmers ergeben sich entsprechend dem Herkunftsland demnach wie folgt:

BIETER AUS DEUTSCHLAND a. Verladung auf Transportmittel b. Transport (inkl. Auf-/Verladen) bis zum Zielort inkl. Bereitstellung aller hierfür notwendigen Transport- oder Hilfsmittel (z. B. Hubwagen) c. Transport-/Ladegebühren sowie alle sonstigen anfallenden Kosten d. Transport- und sonstige Versicherungsgebühren e. Lieferung an die Verwendungsstelle, d. h. inkl. Transport und Vertragen an den Ort innerhalb des Gebäudes, wo die Maschine bzw. das Gerät verwendet wird f. Rechnungsstellung: Nettosumme zzgl. gesetzliche deutsche Umsatzsteuer.

BIETER AUS EUROPÄISCHEM BINNENMARKT (Innergemeinschaftliche Lieferung) a. Verladung auf Transportmittel b. Transport (inkl. Auf-/Verladen) bis zum Zielort inkl. Bereitstellung aller hierfür notwendigen Transport- oder Hilfsmittel (z. B. Hubwagen) c. Transport-/Ladegebühren sowie alle sonstigen anfallenden Kosten d. Transport- und sonstige Versicherungsgebühren e. Lieferung an die Verwendungsstelle, d. h. inkl. Transport und Vertragen an den Ort innerhalb des Gebäudes, wo die Maschine bzw. das Gerät verwendet wird f. Rechnungsstellung: Nettosumme. Die Erwerbsbesteuerung wird vom Auftraggeber durchgeführt.

BIETER AUSSERHALB DER EU a. Verladung auf Transportmittel b. Transport (inkl. Auf-/Verladen) bis zum Zielort inkl. Bereitstellung aller hierfür notwendigen Transport- oder Hilfsmittel (z. B. Hubwagen) c. Transport-/Ladegebühren sowie alle sonstigen anfallenden Kosten d. Transport- und sonstige Versicherungsgebühren e. Lieferung an die Verwendungsstelle, d. h. inkl. Transport und Vertragen an den Ort innerhalb des Gebäudes, wo die Maschine bzw. das Gerät verwendet wird. f. Zollabfertigung: • Es obliegt dem Lieferanten, die Zollabfertigung im Namen und im Auftrag der Universität Heidelberg vorzunehmen. • Für die ordnungsgemäße Zollabfertigung (u. a. Zollvollmacht) hat der Auftrag-nehmer umgehend nach Zuschlagserteilung Kontakt mit der Universität Heidelberg aufzunehmen (vergabe@zuv.uni-heidelberg.de). • Die europäische Zolltarifnummer ist anzugeben (s. Abs. 4.3 Angebot).1 g. Wird für die Zollabfertigung ein Spediteur beauftragt, gehen die unter Absatz „Zollabfertigung“ (f) genannten Pflichten auf den Spediteur über. Die Kosten des Spediteurs für die Zollabwicklung trägt der Lieferant. h. Auf das Abzugsrecht beim Rechnungsbetrag bzgl. der Einfuhrabgaben wird hingewiesen.