Ax Projects GmbH

Maximalprinzip

 

vorgestellt von Thomas Ax

Eine Ausschreibung kann nach dem Maximalprinzip erfolgen. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Abflusses der finanziellen Mittel ein Mehr an Leistung im angebotenen Programm gewünscht wird. Dementsprechend ist das wirtschaftlichste Angebot dasjenige, das unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets die meisten Wertungspunkte erhält. Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Lieferbedingungen sind zwingend einzuhalten.

Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden bei … € (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti). Angebote, die diesen Grenzwert überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots ergibt sich aus dem Dokument Abfrage zur Funktionalität und Punktevergabe.

Maximalprinzip:
Es gilt die Bewilligungssumme in Höhe von … € (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Maximalprinzip. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Abflusses der finanziellen Mittel ein Mehr an Leistung im angebotenen Geräteprogramm gewünscht wird. Dementsprechend ist das wirtschaftlichste Angebot dasjenige, das unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets die meisten Wertungspunkte erhält. Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Lieferbedingungen sind zwingend einzuhalten.

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80 % Technische Funktionalität siehe Anlage: Abfrage zur Funktionalität und Punktevergabe
• Alle wertbaren Angebote werden in Bezug auf die genannten Bedingungen aus- bzw. bewertet.
• Für jede Mehrleistung der in diesem Vergabeverfahren zu Grunde gelegten Mindestbedingungen bzw. der hier genannten Bewertungskriterien werden Punkte innerhalb der genannten Bandbreite vergeben.
• Anschließend wird die Gesamtpunktzahl durch Addition der in den Bewertungskriterien vergebenen Punkte ermittelt. Die erhaltenen Punkte werden entsprechend dem Wert des Zuschlagskriteriums gewichtet.

2

20 % Energieeffizienz siehe Anlage: Abfrage zur Funktionalität und Punktevergabe2 Die erhaltenen Punkte werden entsprechend dem Wert des Zuschlagskriteriums gewichtet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BEWERTUNG

Die Berechnung der Gesamtpunktzahl erfolgt bis eine Stelle im Nachkommabereich, z. B. Kriterium 1: 80,9 Punkte + Kriterium 2: 49,0 Punkte = 129,9 Gesamtpunkte

• Innerhalb der Bewertungsmatrix kann für das beste Angebot eine maximale Punktzahl von 100 erreicht werden. Im Fall, dass ein Angebot auf Grund einer Mehrleistung oder Mehrwertes die maximal zu vergebenden Punkte übertrifft, erfolgt eine Kappung, d. h. der Bieter erhält trotz allem maximal 100. Eine Mehrleistung bzw. ein Mehrwert über 100 wird nicht gewertet.
• Für den Fall, dass innerhalb der Zuschlagskriterien bereits eine Punktevergabe bei Erreichen der Mindestbedingung festgelegt wurde, wird das Verhältnis zwischen diesen bereits festgelegten Punkten und der maximal erreichbaren Punkte ermittelt.
• Im Fall, dass nach Auswertung der Zuschlagskriterien mehrere Angebote gleich platziert sind bzw. den gleichen Punktestand aufweisen und somit kein eindeutiger Gewinner in diesem Vergabeverfahren festgestellt werden kann, wird zur Entscheidung das Zuschlagskriterium mit der höchsten Gewichtung herangezogen. Das Angebot der gleichbewerteten „Gewinner-Angebote“ mit dem besten Ergebnis aus diesem Zuschlagskriterium erhält dann den Zuschlag. Sollte im Anschluss weiterhin kein eindeutiger Gewinner der Ausschreibung feststehen, wird die nächsthöchste Gewichtung zur Entscheidung herangezogen. Diese Vorgehensweise wird bis zu einer Ergebnisfindung angewendet. Sollte es nach Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien weiterhin zu einer Pattsituation kommen, entscheidet das Los.