Als Grundlage für die Honorarermittlung dienen die mitgeteilten Kosten für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke:
Baukosten gesamt: 10.000.000 EUR netto
– Verkehrsanlagen: 9.000.000 EUR netto
– Ingenieurbauwerke: 1.000.000 EUR netto
(RWBA 1, RWBA 2 und RWBA 2)
Angeboten wird die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 und nachfolgend in der HOAI 2021 aufgeführten Anlagen:
– Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) für die Ingenieurbauwerke
(Beschreibung/ Unterscheidung der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen zum Leistungsbild der Lph. 8)
– Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) für die Verkehrsanlagen
(Beschreibung/ Unterscheidung der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen zum Leistungsbild der Lph. 8)
Honorarangebot:
Verkehrsanlagen:
– Örtliche Bauüberwachung
x % x 9.000.000 EUR netto = x EUR netto
Zzgl. x % Nebenkosten x EUR netto
X EUR netto
Ingenieurbauwerke:
– Örtliche Bauüberwachung
x % x 1.000.000 EUR netto = x EUR netto
Zzgl. x % Nebenkosten x EUR netto
X EUR netto
Grundlagen und Vertragsbestandteile des vorliegenden Angebotes:
– Vor Beginn der Maßnahme erfolgt eine gemeinsame Festlegung und Dokumentation der genauen Schnittstelle des Leistungsumfanges der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung zu den Grundleistungen der HOAI;
Weitere Besondere Leistungen werden nach Aufwand und Aufforderung zu folgenden Stundensätzen zzgl. … % Nebenkosten und der aktuell gültigen Mehrwertsteuer abgerechnet:
1. Ingenieur … EUR
2. Techniker … EUR
3. Vermessungstrupp, 2 Mann … EUR
(Einschl. Fahrzeug und Geräte)
4. Vermessungstechniker/-ingenieur … EUR
(Einschl. Fahrzeug und Geräte)
Sonstige Mitarbeiter … EUR