Ax Projects GmbH

VergMan ® Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO in Hessen

 

Frage:

Wir führen durch eine Verhandlungsvergabe ohne TW nach UVgO.
Wir haben die Idee, lediglich einige Anbieter anzuschreiben mit der Bitte um Angebotsaufforderung.
Hier jetzt die Frage, ist dies nur über die Vergabeplattform möglich?
Oder können „altmodische“ Bieter auch schriftlich in Briefform zur Angebotsabgabe aufgefordert werden?
Es wird Bieter geben, die auf der Vergabeplattform nicht registriert ist.
Können wir die dennoch berücksichtigen oder anderweitig erreichen?
Es wäre sehr gut wenn Sie mir hierzu eine Rückmeldung zukommen lassen könnten.

Vielen Dank im Voraus schon einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:

Das ist verfahrenstechnisch aufwendiger, für die versierten unter den Bietern nicht einfacher, führt uU zu Doppelaufwand, ist aber machbar:

1

Nach dem aktuellen Erlass gilt die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 2. Februar 2017 (BAnz. AT 7. Februar 2017 B1, ber. 8. Februar 2017 B1) mit folgenden Maßgaben:

Die Anwendung von § 7 Abs. 1, 3 und 4 UVgO i. V. m. § 38 Abs. 3 UVgO sowie § 29 UVgO und § 39 UVgO ist freigestellt.

2

§ 29 UVgO Bereitstellung der Vergabeunterlagen bestimmt:

„(1) Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

(2) Der Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen auf einem anderen geeigneten Weg übermitteln, wenn die erforderlichen elektronischen Mittel zum Abruf der Vergabeunterlagen

aufgrund der besonderen Art der Auftragsvergabe nicht mit allgemein verfügbaren oder verbreiteten Geräten und Programmen der Informations- und Kommunikationstechnologie kompatibel sind,

Dateiformate zur Beschreibung der Angebote verwenden, die nicht mit allgemein verfügbaren oder verbreiteten Programmen verarbeitet werden können oder die durch andere als kostenlose und allgemein verfügbare Lizenzen geschützt sind, oder die Verwendung von Bürogeräten voraussetzen, die dem Auftraggeber nicht allgemein zur Verfügung stehen.

(3) Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung an, welche Maßnahmen er zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen anwendet und wie auf die Vergabeunterlagen zugegriffen werden kann.“

Die Anwendung ist aber freigestellt.

Sie können in diesem Fall auf die Anwendung verzichten.

Sie können von daher den Unternehmen die Unterlagen (zusätzlich) per Fax und per Post übermitteln.

3

§ 38 UVgO Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote (3) bestimmt:

„Ab dem 1. Januar 2020 gibt der Auftraggeber vor, dass die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 7 übermitteln. Dasselbe gilt für die sonstige Kommunikation nach § 7.“

Die Anwendung ist aber freigestellt.

Sie würden in diesem Fall auf die Anwendung verzichten.

Sie können von daher auch gestatten, dass die Unternehmen ihre Angebote nicht nur in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 7 übermitteln, sondern auch in schriftlicher Form, verschlossener Umschlag, als Angebot auf dem Umschlag gekennzeichnet, fristgerechter Eingang bei ….

4

Sie führen dann zwei verschiedene Submissionen durch.